Glossar

Vergällung

Ethanol unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Branntweinsteuer. Wenn der Alkohol für technische Zwecke verwendet werden soll, dann ist er steuerfrei, wenn er unter Zollaufsicht vergällt wird. Vergällung bedeutet, dass das Ethanol mit anderen Chemikalien versetzt wird, um ihn für den menschlichen Verzehr unbrauchbar zu machen. Dem Bioalkohol für die Ethanolkamine wird MEK ( Methylethylketon) und das extrem bittere Bitrex beigemischt.

 
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